Sterbegeldversicherung und das Sozialamt
Ist die Versicherung im Fall der Fälle geschützt?
Gerätst du im Laufe deines Lebens in eine finanzielle Schieflage, können Sozialhilfen wie das Arbeitslosengeld II der letzte Anker sein.
Um deine Sterbegeldversicherung musst du dir keine Sorgen machen. In der Regel ist das Versicherungsgeld für die Bestattungskosten vor dem Sozialamt sicher.
Damit deine Sterbegeldversicherung nicht an das Sozialamt fällt, braucht sie eine Zweckbindung und idealerweise auch Bezugsberechtigte.
Im Leben läuft nicht immer alles wie geplant. Dies gilt auch für das Finanzielle. So geraten nicht wenige Menschen mindestens einmal im Leben in eine finanzielle Notlage, in der sie Hilfe vom Staat brauchen. Wenn du dich fragst, was dann mit deiner Sterbeversicherung geschieht und ob das Sozialamt an die Sterbegeldversicherung ran darf, bekommst du nachfolgend alle wichtigen Infos.
Wozu dient eine Sterbegeldversicherung?
Kurz gesagt ist die Sterbegeldversicherung ein finanzieller Schutzschild, den du deinen Kindern nach deinem Tod hinterlässt. Beerdigungen sind teuer und liebende Mütter wollen ihre Kinder keineswegs mit der Bürde der Bestattungskosten belasten. Bei der Sterbeversicherung zahlst du regelmäßige Beiträge und deine Lieben bekommen im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme.
Dieses Geld setzen sie für die Beerdigungskosten ein und können dir einen würdigen Abschied bieten, ohne ihr Gespartes aufzubrauchen oder sich verschulden zu müssen. Sterbegeldversicherungen gibt es mit und ohne Wartezeit und der Eintritt ist praktisch in jedem Alter möglich. Abgesehen von der Wartezeit ist der Todeszeitpunkt unerheblich. Selbst wenn du kurz nach Beginn der Beitragszahlungen oder kurz nach der Wartezeit sterben würdest – deine Angehörigen bekämen die volle Versicherungssumme.
Was sind Sozialhilfen?
Bevor wir dir erklären, was du zur Sterbegeldversicherung und dem Sozialamt wissen musst, wollen wir zunächst genau definieren, was unter Sozialhilfen, Grundsicherung und Hartz IV zu verstehen ist und wie sich diese Sozialleistungen des Staates unterscheiden:
- Sozialhilfen: Unter diesem Begriff sind alle staatlichen Leistungen für Menschen gemeint, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten und zugleich in finanzielle Not geraten sind. Die Leistungen zur Deckung der Existenzsicherung umfassen viele Eventualitäten, zu denen beispielsweise die Pflegekosten im Alter gehören – aber auch Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen.
- Grundsicherung: Sie ist ein Teil der Sozialhilfen und der letzte Rettungsanker für Menschen, die keinen Anspruch auf andere staatliche Hilfen mehr haben. Sie betrifft zum Beispiel alte Menschen, deren Rente nicht zum Leben reicht.
- Hartz IV: Als Hartz IV oder Arbeitslosengeld II werden Hilfen bezeichnet, die an Menschen gezahlt werden, die zwar grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber vorübergehend keine Arbeitsstelle und somit kein Einkommen haben. Das ALG II löst das Arbeitslosengeld I ab, das nach dem Verlust eines Arbeitsplatzes für maximal zwei Jahre gezahlt wird.
Den größten Unterschied macht somit die Antwort auf die Frage aus, ob die Hilfsbedürftigen grundsätzlich in der Lage sind, zu arbeiten und eigenes Geld zu verdienen. Sind sie es nicht, springt der Staat beziehungsweise das Sozialamt ein. Daher bekommen Sozialhilfen meist Menschen mit Behinderung oder Menschen im Rentenalter.
Sozialhilfe beantragt: Was passiert mit dem Vermögen?
Bevor Sozialhilfeträger Hilfen bewilligen, müssen die künftigen Sozialhilfeempfänger zunächst nachweisen, dass sie über sehr wenig oder gar keine finanziellen Mittel verfügen und daher nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Sie sind verpflichtet, ihre Vermögensverhältnisse vollständig offenzulegen. Ist Vermögen vorhanden, muss dieses aufgebraucht werden, bevor ein Anspruch auf die Hilfen besteht. Man spricht hier auch von der Verwertung von Vermögen.
Allerdings gibt es das sogenannte Schonvermögen, das unangetastet bleibt, wenn Sozialhilfen beantragt und gewährt werden. Seit dem 01.04.2017 liegt die zulässige Vermögensgrenze bei 5.000€. So viel darf also jemand behalten, der die Grundsicherung im Alter beantragt oder andere staatliche Hilfen benötigt.
Zählt die Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen?
Solltest du im Laufe deines Lebens in die Lage geraten, Sozialhilfe beantragen zu müssen, kann es sein, dass das Sozialamt von dir verlangt, deine Bestattungsvorsorge aufzulösen. Dies passiert leider immer wieder, obwohl die Sozialhilfeträger dabei in den meisten Fällen im Unrecht sind.
Die Rechtsprechung hat nämlich in der Vergangenheit bereits mehrmals gezeigt, dass zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen eine angemessene Summe für die Bestattungskosten und die Grabpflege unangetastet bleiben muss. Bedeutet das nun, dass deine Sterbegeldversicherung vor dem Zugriff durch das Sozialamt immer sicher ist?
Geld für die Bestattung: Zweckbindung als Schutz vor dem Sozialamt
Das Sozialamt – und bei einem Rechtsstreit das Sozialgericht – brauchen einen eindeutigen Nachweis, dass das Sterbegeld ausschließlich zur Deckung der Kosten der Beerdigung gedacht ist und für keinen anderen Zweck verwendet wird. Hast du zum Beispiel ein Sparbuch oder eine Lebensversicherung, ist das Geld, das sich darauf befindet, nicht eindeutig zweckgebunden und wird in der Regel nicht als Bestattungsvorsorge anerkannt.
Ganz anders sieht es aber bei der Sterbeversicherung aus. Wenn du dir die Frage stellst, wie du deine Versicherung vor dem Sozialamt schützen kannst, dann ist die Antwort darauf eigentlich ganz einfach: Da die Auszahlung des Geldes aus der Versicherungsleistung erst im Todesfall erfolgt – es also für deine Bestattung gedacht und somit zweckgebunden ist –, zählt es durch die Zweckbestimmung zu den unantastbaren Vermögenswerten.
Willst du ganz sicher gehen, dann lege für das Versicherungsgeld Bezugsberechtigte fest. Dabei kann es sich um deine Kinder handeln oder um andere nahestehende Personen. Du kannst außerdem einen Vorsorgevertrag aufsetzen und in diesem Rahmen genau bestimmen, was du dir für deine Bestattung wünscht. Gerätst du irgendwann in finanzielle Notlage, gehört das Sterbegeld auf diese Weise nicht dir, sondern den Bezugsberechtigten.
Angemessene Bestattungsvorsorge ist Auslegungssache
Laut § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII darf das Sozialamt kein Vermögen berücksichtigen beziehungsweise verwerten, das für den Sozialhilfeempfänger und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeuten würden. „Dies ist bei der Leistung nach dem Fünften bis Neunten Kapitel insbesondere der Fall, soweit eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert würde.“
Zahlreiche Gerichte, auch Sozialgerichte, haben daher in der Vergangenheit mit entsprechenden Urteilen bestimmt, dass ein Mensch das Recht auf angemessene Todesfallvorsorge hat. Doch was genau bedeutet eigentlich „angemessen“? Kann man einfach eine beliebige Versicherungssumme wählen, obwohl die Beerdigung voraussichtlich nicht so viel kosten wird?
Ein Blick auf die verschiedenen Urteile zeigt, dass es darauf keine eindeutige Antwort gibt und dass die Definition von „angemessen“ von mehreren Voraussetzungen abhängt:
- Die regionalen Friedhofs- und Beisetzungsgebühren weichen teils extrem voneinander ab.
- Berücksichtigt werden der Wunschort für die Bestattung sowie die gewünschte Bestattungsart.
- Die Höhe der Bestattungsvorsorge darf nach einem Gerichtsurteil nicht höher sein als die doppelte Summe der Kosten einer Sozialbestattung.
- Auch die Grabpflegekosten gehören zur geschützten Bestattungsvorsorge.
Es wurden bereits Beträge in Höhe von über 10.000 Euro von Gerichten als angemessen angesehen. Mach dir also keine Sorgen um deine Sterbegeldversicherung. Ist eine Zweckbindung vorhanden, ist das Versicherungsgeld vor dem Sozialamt sicher.
Übrigens: Anspruch auf die Kostenübernahme einer Sozialbestattung haben deine Hinterbliebenen, wenn keiner deiner Erben deine Beerdigungskosten stemmen kann. Das regelt § 74 SGB XII.
Lass dich beraten und sorge clever vor
Ganz egal, welche Fragen du zur Sterbegeldversicherung oder zu einem Vorsorgevertrag hast und was du zur Zweckbindung der Versicherungssumme wissen möchtest. ANNA berät dich empathisch und umfassend. Unsere Experten wissen, dass jeder Mensch und jedes Leben anders ist – und bemühen sich darum, individuelle und maßgeschneiderte Versicherungslösungen zu finden.
Die Beratung ist für dich natürlich vollkommen kostenlos und unverbindlich. Finde heraus, was eine Sterbegeldversicherung zu bieten hat und wie deine Familie nach deinem Tod von dieser unschätzbaren Hilfe profitieren wird.
Mit einer Sterbegeldversicherung sorgst du für das Wohl deiner Familie. Du belastest deine Kinder nicht mit den Kosten deiner Beerdigung und zeigst, dass du dich um sie kümmerst, selbst wenn du nicht mehr da bist. Mit einer Risikolebensversicherung hinterlässt du deinen Kindern darüber hinaus finanzielle Mittel, um ihren Alltag zu bestreiten, Betreuungs- und Schulkosten tragen zu können.
Quellen
hartz4widerspruch.de/ratgeber/basic/hartz-4-oder-sozialhilfe/
solidar-versicherung.de/ratgeber/bestattungsvorsorge-sozialamt-schonvermoegen/
test.de/Sterbegeldversicherung-Sicher-vorm-Sozialamt-5388028-0/
pflegeportal.org/blog/pflegefinanzierung/pflegekosten-sozialamt-darf-keine-aufloesung-der-sterbegeldversicherung-fordern-200/
trauerheimat.de/de/unternehmen/neues--interessantes/sozialamt-und-sterbegelversicherung/